Ihre Aufgaben als Bauherr
Die Baustellenverordnung unterteilt ein Bauvorhaben in die Planungsphase und die Ausführungsphase.
In der Planungsphase hat der Bauherr:
- Einen geeigneten Koordinator zu bestellen
- Den SiGe-Plan anzufertigen
- Die Unterlage zu erstellen
- Vorankündigung zu erstellen und versenden
Einsatzorte, wo laut Baustellenverordnung ein SiGeKo bestellt werden muss:
- Hochbau
- Tiefbau
- Dükerbau
- Industriegebäude
- Sanierungsmaßnahmen
- Rückbau-/ Abbrucharbeiten
Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner!